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Internet am Arbeitsplatz
Wie erkennt der Arbeitgeber, ob ein/e Mitarbeiter/in onlinesüchtig ist und ...
was kann er dagegen tun?
104 Milliarden DM sollen der deutschen Wirtschaft jährlich durch die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz verloren gehen. Dieses Ergebnis fördert eine
Studie im Auftrag des Düsseldorfer Softwarehauses Sterling Commerce zu Tage. Mehr als 60 Prozent aller Arbeitnehmer mit Netzzugang nutzen selbigen
mindestens einmal täglich für Privatangelegenheiten. Um den Aktienkurs der Firma zu checken, an der er beteiligt ist, um Bestellungen zu erledigen, für die
nach der Arbeit keine Zeit mehr sind - oder um die neueste Version des Moorhuhn-Spiels herunterzuladen. Allein dafür, so die Studie, würden Kosten
von 135 Millionen DM zu Buche schlagen. Pro Mitarbeiter kämen so durchschnittlich 17 Tage Arbeitsausfall zusammen. (Quelle: Privates Surfen kostet Milliarden)
Dass das Internet ein Suchtpotenzial birgt, glauben fast 90 Prozent der Angestellten. 41 Prozent geben an, mehr als drei Stunden pro
Woche an ihrem Arbeitsplatz zum Privatvergnügen im Internet zu surfen. (Quelle: Studie von Websense)
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist EINE Sache, noch eine andere aber ist, wenn ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit seiner Onlinesucht frönt.
Signale für den AG, dass "etwas nicht stimmt":
Der Bildschirm ist immer "leer" (Desktop/Bildschirmoberfläche oder häufig gleiche Seite), wenn der AG
den Raum betritt bzw. der AN klickt schnell noch hastig mit der Mouse ...
Onlinesüchtige vermeiden tunlichst, beim Chatten während der Arbeitszeit
"erwischt" zu werden und entwickeln ein großes Talent, das Dialogfenster
mit dem Chatbekannten bzw. den Chatroom unten in der Menüleiste
verschwinden zu lassen.
Die Leistungen/ das Engagement und die Loyalität des AN lassen merklich nach/
Fehler schleichen sich in seiner Arbeit immer häufiger ein (Oberflächlichkeit)
Der AN beginnt plötzlich entgegen seiner sonstigen Gewohnheiten, pünktlichst
Feierabend zu machen
Der AN wirkt oft müde und übernächtigt
Entgegen früherer Verhaltensweisen ist der AN immer häufiger krank geschrieben,
die Ausfallzeiten nehmen zu
Der früher so engagierte MA zeigt ausgesprochene "Unlust" gegenüber seiner
Arbeit
Der AG beobachtet, dass private Gespräche (in den Frühstückspausen etc.) sich
seitens des AN immer wieder fast ausschließlich rund ums Internet drehen
Der betroffene AN nimmt immer seltener an Betriebsfeiern und Zusammenkünften der MA teil
Der betroffene AN kündigt schließlich aus heiterem Himmel oder erscheint gar nicht mehr zur Arbeit
Was kann ein Arbeitgeber gegen Onlinesucht tun?
Im Vorfeld:
Präventionsmaßnahmen
Im Interesse ALLER Mitarbeiter sollen vorab Präventionsmaßnahmen getroffen werden: Regelmäßige Mitarbeiterversammlungen
und Vorträge mit Fallbeispielen durch erfahrene Medienberater/innen bzw. Therapeuten, die mit dem Thema zu tun haben. Wichtig ist,
dass die AN einen Ansprechpartner im Unternehmen haben, dem sie für dieses Problem die notwendige Kompetenz zuschreiben.
Mitarbeiterbefragungen
Es können Mitarbeiterbefragungen (in schriftlicher Form) durchgeführt werden, u.a. mit der Frage, ob eine/r der Kolleg/innen auffällig erscheint (in
Gemeinschaftsbüros fällt ein Onlinesüchtiger seinen Kollegen schnell auf). Ein Fragebogen an alle (mit zu erarbeitenden Lösungsvorschlägen der MA selbst), der ausgewertet wird und dem eine breit angelegte
Mitarbeiterbesprechung folgt. In vielen Firmen wird das so gehandhabt, anonym, nur die jeweilige Abteilung muss angegeben werden.
So hat man eine Chance, zumindest gefährdete oder betroffene MA enger einzukreisen und die späteren Gruppen- bzw. Einzelgespräche besser
vorzubereiten.
Gespräche mit dem Betroffenen
Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass ein MA betroffen sein könnte, sollen offene Gespräche mit ihm folgen. Dem Betroffenen
sollte Hilfe angeboten werden, die gemeinsam erarbeitet wird. Es ist klar, dass er diese Hilfe nicht will, denn ein Onlinesüchtiger wird
selten die Onlinesucht gegenüber dem AG eingestehen. Der AG wird aber schnell merken, ob sein Verdacht begründet ist, wenn er dem
AN beispielsweise (wenn auch nur als Kontrollmaßnahme) eine 3-6 monatige Projektphase ohne Internettätigkeit anbietet und dieser
den Vorschlag mit fadenscheinigen Argumenten vehement ablehnt. Evtl. ist in diesem Mitarbeitergespräch eine Fachkraft hinzuziehen
(Medienberater/in).
12-Stufen-Plan
Aus bewährter Suchtprävention am Arbeitsplatz ist der 12-Stufen-Plan bekannt. D.h. mit dem Betroffenen finden
insgesamt 12 Schritte und Gespräche statt, wobei dem AN bestimmte Sanktionen drohen, wenn er gewisse Veränderungen in seiner
Verhaltensweise nicht aufzeigt. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, droht dem AN im 12. Gespräch letztlich durchaus die Kündigung
durch den AG, was ihm aber zu Beginn dieses Programms klar ist.
Internet-Arbeitsplatz
Falls Sie vermuten, dass ein AN Probleme mit der übertriebenen (und privaten) Internetnutzung hat, überlegen Sie, ob Sie dessen Arbeitsplatz nicht umwandeln und einen "allgemeinen" Internetzugang an ausgesuchten Rechnern einrichten können.
Kontrollfunktionen (freiwillig)
Der AG kann dem AN eine Protokollführung auferlegen, wieviel Zeit er pro Tag im Internet verbringt. Es könnte als eine Art "Studie"
getarnt werden, wie wichtig Internet inzwischen für das Unternehmen geworden ist. Nicht vergessen: auf dem Frage- bzw.
Protokollbogen soll auch ein Platz für private Internetnutzung vermerkt sein.
Kontrollfunktion (ohne Wissen des AN)
IT-Mitarbeiter des Unternehmens können glasklar aufzeigen, welche Seiten der AN aufgerufen hat, wie viele E-Mails er an wen
geschrieben hat etc. (siehe hierzu u.a. einige aufgeführte Links)
Onlinedienste
Die Notwendigkeit der Installation von Onlinediensten und Chatprogrammen sollte überprüft werden. Jeder
AN verfügt über den Internet-Explorer oder den Netscape Communicator, mit dem er ins Internet gelangen kann. Ob es daher zwingend notwendig ist, dass zusätzliche Onlinedienste auf den Bürorechnern installiert sind,
ist eine Überlegung wert.
Firewalls
Erfahrene IT-Mitarbeiter arbeiten mit Firewalls und können z.B. das Einloggen in Chatrooms damit weitgehend unterbinden, Kontrollfunktionen einbauen.
Letztlich aber ist wohl das Vertrauensverhältnis, das ein AG zu seinen Mitarbeitern hat oder eben nicht hat, entscheidend. Bis ein
"Trinker" entlarvt ist, bedarf es auch einer langen Vorlaufzeit und meist wird das Problem erst erkannt, wenn es zu spät ist. Süchtige
gehen nun mal i.d.R. nicht von sich aus auf die Vorgesetzten zu, aber das wissen SIE alle! wir haben
von einigen großen Firmen erfahren,
dass die Personal-/Sozialabteilung betroffene Mitarbeiter in die stationäre Therapie einer der von uns aufgeführten Kliniken schickten.
Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter wissen sollten, dass das Problem Onlinesucht auch in dem jeweiligen Unternehmen erkannt wurde, es
ernst genommen wird, und es einen Ansprechpartner dafür gibt. Die AN müssen wissen, dass ihnen mit Therapieangeboten (leider gibt es
noch viel zu wenige) geholfen wird seitens des Arbeitgebers.
Unsere persönlichen Link-Tipps:
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www.protectom.de
Hersteller von Überwachungssoftware
www.datenschutz.de
Adressen der zuständigen Behörden bei Problemen mit Überwachung
www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte
Kampagne der Gewerkschaft Verdi
Und hier noch weitere Links für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema:
Urteil vom 31.05.2007: Privates Surfen am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung!
Angestellter
surft auf Sexseiten! Fristlose Kündigung? ...
Privates Surfen im Job/ Überwachung versus Datenschutz
E-Mail im Dienst/ Rechtsanwalt Tobias H. Strömer
Alles rein dienstlich?/ Jurist Wolfgang Däubler
Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Überwachung der eMail-Kommunikation des Arbeitnehmers
Darf ich - oder darf ich nicht? Private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit
Angestellte lieben das Internet
Die digitale Kaffeepause soll gestrichen werden
Private E-Mails am Arbeitsplatz/ Rechtsanwalt Dr. Michael Hohl
Privates Surfen kostet Milliarden
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz/ Urteil ArbG Wesel
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